Zahlen und Daten zur Insolvenzdividende
Keine Zahlen des Bundes: Die Daten der jährlichen Betreibungs- und Konkursstatistik des Bundes (vgl. Website des Bundesamtes für Statistik) enthalten (leider) keinerlei Angaben zur Dividende in einem Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassverfahren. Ab 1. Januar 2025 werden auch die an die Konkursgläubiger ausgerichteten Dividenden erfasst (Weisung Nr. 10 der Oberaufsicht SchKG).
Amtlich publizierte Forderungsverluste: Bis 1973 wurden für die Konkursverfahren die durchschnittlichen prozentualen Forderungsverluste aller Forderungen publiziert (soweit ersichtlich wurde nicht nach Gläubigerklassen unterschieden). Gemäss den Angaben im Statistischen Jahrbuch der Schweiz 1975, S. 532 betrugen diese Verluste:
Raoul Egeli (2014/2018): Basierend auf den Zahlen des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 2007 kommt Raoul Egeli in seinem Buch, Bonitätsrisiken – erkennen, bewerten, vermeiden, (2.A. 2018, S. 210) zum Schluss, dass in ungefähr 94% aller erledigten Konkursverfahren keine oder nur eine geringe Dividende resultiert. Dabei werden die mangels Aktiven einstellten Konkursverfahren (47.4%) und die im summarischen Verfahren erledigten Konkursverfahren (45.9%) zusammengezählt.
Studie Ernst & Young (2010): Im Auftrag des Bundes verfasste Ernst & Young im Jahr 2010 drei Studien zum Konkursrecht. Im Modul 2 dieser Studien (S. 5) kam Ernst & Young basierend auf den Zahlen für 2008 zum Schluss, dass 41.4% aller Konkurse sogleich mangels Aktiven wieder eingestellt wurden. Im Modul 2 (S. 6) wird auf die obenstehende Einschätzung verwiesen, wonach in rund 95% aller Konkursverfahren über Private und Firmen die Drittklassgläubiger leer ausgehen (vgl. soeben oben).
Sonstige Äusserungen: Auf die Einschätzung von Egeli (vgl. oben) verwies auch der Bundesrat in seiner Botschaft von 2010. BBl 2010 6475 – Jean-Daniel Schmid, Die paulianische Anfechtung von Darlehensrückzahlungen und Darlehensbesicherungen, Diss. St. Gallen 2014, § 4 N18 Fn. 57 hält diese Einschätzung der Ausfälle für „zu hoch“.
Angaben in der Literatur
Angaben in kantonalen Rechenschaftsberichten: Gemäss Rechenschaftsbericht des Obergerichts des Kantons Zürich für 2018 wurden 2018 58.8% (1’165 von 1‘986) der Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt (S. 105), so dass sämtliche (ungesicherten) Gläubiger einen Totalverlust erlitten. In 38.5% (335 von 869) aller durchgeführten (abgeschlossenen) Konkursverfahren erlitten die Gläubiger mit Drittklassforderungen einen Totalverlust (S. 106). Damit erlitten in rund 75% aller eröffneten Konkursverfahren die Drittklassgläubiger einen Totalverlust.
Im internationalen Vergleich: In der jährlichen Studie „Doing Business“ der Welbank liegt die Schweiz in Bezug auf die Insolvenzdividende (gemäss der Studie recovery rate; S. 118) im internationalen Verhältnis, namentlich im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern, relativ tief (vgl. auch Die Volkswirtschaft 5/2010, S. 8 und S. 12). Die Schweiz belegt dabei in einer Rangliste von über 180 Ländern Rang 46 – hinter den meisten westeuropäischen Ländern (S. 207).
Angaben in Gerichtsentscheiden: Es gilt anzumerken, dass die untenstehenden Angaben einzig (im ordentlichen oder summarischen Verfahren) durchgeführte Verfahren betreffen (2022 wurden rund 63.2% aller Konkurse sogleich mangels Aktiven eingestellt; Link Webseite BfS) und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf Schätzungen des Konkursamtes bei Auflage des Kollokationsplans beruhen:
Dividenden auf Erstklassforderungen
Deckung der Forderungen erster Klasse: In der Praxis hat sich erwiesen, dass Forderungen der Personalvorsorgestiftung bei nachfolgendem Konkurs des Arbeitgebers trotz Konkursprivileg der 1. Klasse gar nicht oder nicht mehr voll gedeckt sind. BGE 138 V 502 E. 6.3. BVGer C-3208/2011 E. 6.1.3.
Dividenden auf Zweitklassforderungen
Dividenden auf Drittklassforderungen
Deckung der Forderungen dritter Klasse: Die Fälle, in welchen der Erlös genügt, um sämtliche Forderungen aller Gläubiger zu decken, sind rar. Es ist häufig, dass die Drittklassgläubiger gar keine oder nur eine geringe Dividende erhalten. AB GE DCSO/487/2006 E. 5.b.